Am 30. September 2024 legten der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 vor und formulierten Vorschläge zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen. Für die neue Legislaturperiode sehen sie trotz der Einführung einer Geschlechterquote und des erfolgreichen Modellprojekts von Onlinewahlen einen weiteren Reformbedarf bei den Sozialwahlen.
Mehr Sichtbarkeit in Gesellschaft und Politik
Im Kern müsse die Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz verankert werden und brauche mehr Kompetenzen. Bereits in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit sei Grundwissen über das deutsche Sozialversicherungssystem zu vermitteln. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstverwaltung und zur Sozialwahl müsse noch weiter verstärkt werden.
„Durch eine verfassungsrechtliche Verankerung der Sozialen Selbstverwaltung würde die Rentenversicherung besser vor staatlichen Eingriffen oder haushaltpolitisch motivierten Kostenverlagerungen geschützt.“
der Deutschen Rentenversicherung Bund
Neue Aufgaben für die Soziale Selbstverwaltung
Aus Analysen im Anschluss an die Sozialwahl haben die Bundeswahlbeauftragten konkrete Empfehlungen für die laufende Amtsperiode abgeleitet. Sie empfehlen, das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Sozialwahlen zu steigern und die Erfolge der Gremien aus der jüngeren Vergangenheit stärker zu kommunizieren. Die zur Wahl stehenden Listen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen sollen in Inhalt und Programmatik für die Wählerinnen und Wähler klar unterscheidbar sein. Die erfolgreich eingeführte Onlinewahl für die Ersatzkassen soll nach Meinung der Bundeswahlbeauftragten erweitert werden. Dies könne vor allem jüngere Versicherte aktivieren und die Beteiligung an der Sozialwahl 2029 insgesamt erhöhen.
Sozialwahl
Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt. Hier werden Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewählt, die sich ehrenamtlich in den Selbstverwaltungsorganen der Rentenversicherungsträger engagieren. In der Sozialen Selbstverwaltung entscheiden sie mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Die Sozialwahl ist seit 70 Jahren ein fester Bestandteil unserer Demokratie. Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt.