Jahresbericht 2024
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Selbstverwaltung

Die Bundeswahlbeauftragten formulieren in ihrem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 Empfehlungen zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen.
Jahresbericht 2024 Selbstverwaltung

Am 30. September 2024 legten der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 vor und formulierten Vorschläge zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen. Für die neue Legislaturperiode sehen sie trotz der Einführung einer Geschlechterquote und des erfolgreichen Modellprojekts von Onlinewahlen einen weiteren Reformbedarf bei den Sozialwahlen.

Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023
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Mehr Sichtbarkeit in Gesellschaft und Politik

Im Kern müsse die Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz verankert werden und brauche mehr Kompetenzen. Bereits in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit sei Grundwissen über das deutsche Sozialversicherungssystem zu vermitteln. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstverwaltung und zur Sozialwahl müsse noch weiter verstärkt werden.

„Durch eine verfassungsrechtliche Verankerung der Sozialen Selbstverwaltung würde die Rentenversicherung besser vor staatlichen Eingriffen oder haushaltpolitisch motivierten Kostenverlagerungen geschützt.“

Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstands
der Deutschen Rentenversicherung Bund

Neue Aufgaben für die Soziale Selbstverwaltung

Aus Analysen im Anschluss an die Sozialwahl haben die Bundeswahlbeauftragten konkrete Empfehlungen für die laufende Amtsperiode abgeleitet. Sie empfehlen, das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Sozialwahlen zu steigern und die Erfolge der Gremien aus der jüngeren Vergangenheit stärker zu kommunizieren. Die zur Wahl stehenden Listen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen sollen in Inhalt und Programmatik für die Wählerinnen und Wähler klar unterscheidbar sein. Die erfolgreich eingeführte Onlinewahl für die Ersatzkassen soll nach Meinung der Bundeswahlbeauftragten erweitert werden. Dies könne vor allem jüngere Versicherte aktivieren und die Beteiligung an der Sozialwahl 2029 insgesamt erhöhen.

Zur Selbstverwaltung
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Sozialwahl

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt. Hier werden Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewählt, die sich ehrenamtlich in den Selbstverwaltungsorganen der Rentenversicherungsträger engagieren. In der Sozialen Selbstverwaltung entscheiden sie mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Die Sozialwahl ist seit 70 Jahren ein fester Bestandteil unserer Demokratie. Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt.

Prävention und Rehabilitation

Fit in Beruf und Alltag

Mit den Präventions- und Rehabilitationsleistungen ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten die Teilnahme an einem vielfältigen Angebot, um gesundheitliche Risiken und Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

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Jahresbericht 2024 Prävention und Rehabilitation