Jahresbericht 2024
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Erwerbsminderungsrenten

Mit der Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung ab Juli 2024 hat sich die Lage für Rentenbeziehende verbessert.
Jahresbericht 2024 Erwerbsminderungsrenten

Wer aus gesundheitlichen Gründen längerfristig in der Erwerbsfähigkeit wesentlich eingeschränkt ist, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Die Regelungen für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente wurden in der Vergangenheit mehrfach für Neurentnerinnen und Neurentner verbessert. Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden zunächst nicht erreicht.

Doch im Juli 2024 war es soweit: Das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz trat in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt seither einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten, bei denen die Verbesserungen zuvor nicht oder nur teils berücksichtigt werden konnten. Einen Anspruch darauf haben neben Bezieherinnen und Beziehern einer Erwerbsminderungsrente auch die einer Erziehungsrente oder einer Hinterbliebenenrente, der eine Versichertenrente nicht vorausging. Die betroffenen Renten werden seitdem um einen pauschalen Zuschlag aufgestockt – unter der Voraussetzung, dass sie in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen haben. Aufgestockt werden zudem auch Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, denen die zuvor genannten Versichertenrenten vorausgingen.

Die genannten Renten wurden aufgestockt, um Verbesserungen abzubilden, die sich für Renten ergeben, die nach dem 31. Dezember 2018 begonnen haben. Bei letzteren endete die Zurechnungszeit, also die Fortschreibung der Erwerbsbiografie, nämlich nicht mehr wie zuvor spätestens mit dem 62. Lebensjahr, sondern deutlich später.

„Es ist erfreulich, dass mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente rund drei Millionen Renten verbessert werden.“

Uwe Hildebrandt, alternierender Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung
der Deutschen Rentenversicherung Bund

Zuschlagshöhe

Den Zuschlag gibt es in zwei Höhen, weil bei Renten, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen haben, die Zurechnungszeit je nach Rentenbeginn zu unterschiedlichen Zeitpunkten endete. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der ursprüngliche Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, sind es 4,5 Prozent, um die die Rente aufgestockt wird.

Zweistufiges Auszahlungsverfahren

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen aufgrund der komplexen technischen Umsetzung in einem zweistufigen Verfahren. Der Zuschlag wird von Juli 2024 bis zum 30. November 2025 auf der Grundlage des Zahlbetrags der Rente berechnet. In dieser Zeit wird er getrennt von der Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der am 30. November 2025 bezogenen Rente zugrunde liegen, neu berechnet. Der Zuschlag wird dann in einer Summe mit der Rente ausgezahlt.

Interview

Mit Zuversicht in die Zukunft

Im Gespräch mit den alternierenden Vorsitzenden der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Uwe Hildebrandt (Gruppe der Versicherten) und Heribert Jöris (Gruppe der Arbeitgeber).