Jahresbericht 2023
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Einheitlicher Rentenwert

Mit der Angleichung der aktuellen Rentenwerte in Ost und West gelang 2023 ein wesentlicher Schritt zur Renteneinheit in Deutschland.
Zwei Personen mit einem Hund

Die Renten sind zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent gestiegen. Mit dieser Anhebung erhöhte sich der Rentenwert West von 36,02 Euro auf 37,60 Euro, der Rentenwert Ost stieg von 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Damit ist die Angleichung des Ostwerts an den Westwert erreicht. Die vollständige Angleichung der aktuellen Rentenwerte war bis spätestens 1. Juli 2024 gesetzlich vorgesehen. Die höheren Lohnsteigerungen im Osten ebneten den Weg, diese Rechengröße in den neuen Bundesländern bereits ein Jahr früher anzugleichen.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Alterssicherung der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik einbezogen. Da sich die Einkommensverhältnisse zwischen Ost und West stark unterschieden, legte der Gesetzgeber für die neuen Bundesländer andere Werte für die Berechnung der Renten fest.

“Die unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West sind passé – das ist eine gute Nachricht für unser Land.”

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die Angleichung des aktuellen Rentenwerts ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem bundesweit einheitlichen Rentenrecht. Unterschiede bestehen beispielsweise noch bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist der Höchstwert, bis zu dem von den beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge abgeführt werden. Bis 2025 soll der Angleichungsprozess vollständig abgeschlossen sein.

 

 

 

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