Kurz vor Jahresende hat der Deutsche Bundestag das Rentenpaket 2025 beschlossen. Es zielt darauf ab, das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zudem wurde eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung aufgegriffen: Zur besseren Absicherung von Liquiditätsschwankungen wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben.
Mit der sogenannten Mütterrente III soll darüber hinaus die Erziehungsleistung von Eltern stärker berücksichtigt werden. Künftig werden Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern denjenigen gleichgestellt, deren Kinder ab 1992 zur Welt kamen. Die Kindererziehungszeit kann somit drei Jahre betragen – unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
Durch die „Aktivrente“ möchte die Bundesregierung Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit schaffen. Die Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus soll durch einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro im Monat attraktiver werden.
Betriebliche Altersversorgung
Parallel zu den Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg gebracht. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll der Zugang der Betriebe zu den auf Tarifverträgen fußenden Sozialpartnermodellen erleichtert werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer automatischen Einbeziehung der Beschäftigten in die Entgeltumwandlung (Opting-out) auf Betriebsebene erweitert. Ziel ist es, so die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Zu beachten ist allerdings, dass sich die beitragsfreie Entgeltumwandlung auf die Versichertengemeinschaft auswirkt – sowohl die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die individuellen Rentenanwartschaften der Versicherten verringern sich.
„Die Deutsche Rentenversicherung bleibt auch in unruhigen Zeiten der verlässliche Anker für eine finanzielle Sicherheit, die ein Leben lang hält. Dies sichern wir in unserem starken Kollektiv solidarisch ab – ohne Risikoaufschläge, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen oder für Hinterbliebene.“
Private Altersvorsorge
Auch im Bereich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sind grundlegende Veränderungen vorgesehen. Zukünftig soll sich die Höhe der staatlichen Zulagen nicht mehr am Einkommen, sondern ausschließlich an der Höhe der gezahlten Eigenbeiträge sowie an der Zahl der Kinder, für die eine Kindergeldberechtigung besteht, orientieren. Die zielgerichtete Förderung der bislang besonders profitierenden Personengruppen der Geringverdienenden und Kindererziehenden wird dabei jedoch etwas in den Hintergrund gerückt. Gleichzeitig werden neue Vorsorgeprodukte förderfähig. Für neu abgeschlossene Verträge sollen weder die Garantie der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn noch die lebenslange Absicherung sowie die Absicherung gegen Erwerbsminderung zwingende Voraussetzungen für die staatliche Förderung mehr sein. Damit wird aus Alterssicherung ein staatlich gefördertes Altersvorsorgesparen, ohne dass das Langlebigkeitsrisiko weiter abgesichert wird. Zusätzlich soll es zukünftig das Standarddepot auch aus öffentlicher Hand geben. Der Kreis der Förderberechtigten wurde zudem um Selbstständige und Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken erweitert.
Digitales Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft
Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und Kinderzahl für die Pflegeversicherungsbeiträge ist nach intensiver Vorbereitungszeit am 1. April 2025 gestartet. Es ermöglicht einen automatisierten Datenaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, Pflegekassen und Behörden. Bereits im ersten Jahr wurden rund 90 Millionen Datensätze verarbeitet – ein bedeutender Schritt zur Verwaltungsdigitalisierung und Entbürokratisierung.
Digitaler Lebensnachweis
Der Digitale Lebensnachweis ermöglicht Rentnerinnen und Rentnern im Ausland, ihren jährlich erforderlichen Lebensnachweis online zu erbringen und so die Rentenzahlung sicherzustellen. Seit dem Pilotstart im Jahr 2022 ist die Nutzungsquote von 10,3 Prozent auf 18,7 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Ab 2026 wird der Digitale Lebensnachweis als Standardverfahren eingeführt.
Newsletter: das „rentenupdate“
Das „rentenupdate“ ist ein Newsletter der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er informiert politische Entscheidungsträger und sozialpolitische Akteurinnen und Akteure mit Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Rententhemen. Der digitale Newsletter erscheint mehrmals jährlich und ist kostenlos. Die Resonanz ist groß: Der Newsletter verzeichnete seit seinem Start über 85.000 Seitenaufrufe und rund 10.000 Downloads.