Im Mai 2025 nahm die neue Koalition zwischen CDU, CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz ihre Arbeit auf. Wie blicken Sie auf das beinahe vollendete erste Jahr dieser Legislatur zurück?
Gunkel: Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesetzen für die Alterssicherung auf den Weg gebracht. Sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge wurden bereits weitreichende Reformen beschlossen. Mit dem Rentenpaket 2025, das im Herbst des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, wird die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 fortgeschrieben. Der Nachhaltigkeitsfaktor bleibt bis 2031 ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Rentenanpassungen in den nächsten Jahren höher ausfallen und die Rentenausgaben dementsprechend stärker steigen werden. Die der Rentenversicherung zusätzlich entstehenden Kosten sollen vom Bund erstattet werden. Wir erwarten, dass diese Zusage des Gesetzgebers nun auch eingehalten wird, sind aber aus Erfahrung skeptisch, denn in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber mehrfach gesetzlich zugesagte Mittel später wieder gekürzt.
Anja Piel ist seit dem 20. August 2020 alternierende Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Gruppe der Versicherten.
Alexander Gunkel ist seit dem 1. Oktober 2005 alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Gruppe der Arbeitgeber.
Neben der Verlängerung der Haltelinie ist die Mütterrente III die zweite große Maßnahme des Rentenpakets 2025. Was verbirgt sich dahinter und wie wird sie umgesetzt?
Piel: Mit der Mütterrente III wird das Ungleichgewicht für die unterschiedliche Anrechnung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 oder nach 1992 geboren sind, behoben und die berücksichtigten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre ausgeweitet. Die Mehrausgaben für die Mütterrente III werden, wie wir es in der Vergangenheit immer gefordert haben, vom Bund aus Steuermitteln gezahlt. Das ist richtig so, da die Finanzierung der Leistungen für Kindererziehungszeiten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Und es ist eine logische Konsequenz, dass der Bund diese nicht beitragsgedeckten Leistungen trägt. Die Verwaltung arbeitet jetzt mit Hochdruck an der Umsetzung. Aufgrund der Komplexität und des notwendigen Rückgriffs in über 10 Millionen Versichertenkonten bis weit in die Vergangenheit beginnt die Auszahlung im Jahr 2028.
Gunkel: Konsequent wäre allerdings, wenn der Bund nun auch sämtliche Kosten, die der Rentenversicherung für die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten entstehen, finanziert. Es ist unverständlich, warum nur die Mütterrente III vom Bund erstattet wird, die Mehrausgaben für die Mütterrenten I und II sowie für die Renten für Kindererziehungszeiten bis 1998 geborener Kinder aber weiterhin vor allem von den Beitragszahlenden geschultert werden müssen.
Im Jahr 2025 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung. Was bedeutet das für die Finanzen der Deutschen Rentenversicherung?
Gunkel: Die steigenden Ausgaben im Jahr 2025 ergeben sich aus den hohen Rentenanpassungen 2024 und 2025, vor allem aber aus der demografischen Entwicklung. Das Defizit ließ sich vollständig durch die Nachhaltigkeitsrücklage ausgleichen, die zum Jahresende bei 41,4 Milliarden Euro lag. Das entspricht 1,39 Monatsausgaben. In den kommenden Jahren wird die Nachhaltigkeitsrücklage zur Stabilisierung des Beitragssatzes planmäßig bis auf das Niveau der Mindestrücklage abgeschmolzen. Ab dem Jahr 2026 beträgt die Mindestrücklage, dank der wiederholten engagierten Intervention der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung, 0,3 statt 0,2 Monatsausgaben wie in den vergangenen Jahren. Damit ist künftig besser gewährleistet, dass die Rentenversicherung ihre Leistungen stets aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Piel: Ein Jahresausgleich ist im Umlageverfahren kein Ausnahmezustand – die Nachhaltigkeitsrücklage erfüllt dabei genau ihre gesetzlich vorgesehene Funktion. Die Rentenversicherung ist finanziell gut aufgestellt, das hat sie bereits mehrfach in der Vergangenheit bewiesen, ob in der Finanzkrise oder zuletzt in der COVID-19-Pandemie. Sie ist trotz stetiger Änderungen und neuer Herausforderungen immer ein verlässliches Alterssicherungssystem gewesen und ist es noch. Die Rentenversicherung ist äußerst flexibel und kann dank ihres Umlageverfahrens immer wieder angepasst werden. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent, und das auch schon seit vielen Jahren. Das Rentenniveau, wie gesetzlich festgelegt, bei 48 Prozent. Die Zusammensetzung der Einnahmen der Rentenversicherung ist seit Langem sehr stabil. Sie beliefen sich im Jahr 2025 auf 422,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 89 Prozent auf die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, also der weitaus größte Anteil.
Welche Entwicklung erwarten Sie für die Finanzen der Rentenversicherung?
Gunkel: Die Rentenausgaben werden in den kommenden Jahren deutlich steigen. Dies liegt einerseits an den mit dem Rentenpaket beschlossenen Gesetzesänderungen, die aufgrund der Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent und der höheren Mütterrenten in den kommenden Jahren zu höheren Rentenausgaben führen werden. Hinzu kommen demografische Veränderungen, wie der Anstieg des Rentenzugangs und längere Auszahlungszeiten aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung, die Rentenausgaben. Dabei ist entscheidend: Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe überträgt, müssen auch verlässlich aus Bundesmitteln finanziert werden. Nur so lässt sich eine Überlastung der Beitragszahlenden vermeiden. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, den Beitragssatz zu begrenzen, um die Beitragszahlenden vor finanzieller Überlastung zu schützen – auch mit Blick auf steigende Beiträge in anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission erarbeitet aktuell Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung. Wichtig ist, dass bei künftigen Reformen die Interessen aller Beteiligten, also der Beitragszahlenden, der Rentenbeziehenden und des Bundes, angemessen berücksichtigt werden. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung.
Angesichts steigender finanzieller Herausforderungen rückt auch die Wirksamkeit eingesetzter Mittel, wie etwa der Rehabilitation, in den Vordergrund. Inwiefern rechnet sich Rehabilitation wirtschaftlich?
Piel: Die Rehabilitation der Rentenversicherung besitzt eine hohe Relevanz, um Menschen auch nach Unfällen oder Krankheiten wieder in Arbeit zu bringen. Und sie ist eine soziale Investition, für die individuelle Biografie ebenso wie für die gesamte Gesellschaft. Wir haben eine Studie zur Wirksamkeit der Rehabilitation durchgeführt. Das Ergebnis ist, dass sich eingesetzte finanzielle Mittel für die Rehabilitation bereits nach kurzer Zeit rentieren. Jeder investierte Euro der Rentenversicherung in die Rehabilitation erwirtschaftet im ersten Jahr 2 bis 3 Euro, und bis zu 5 Euro in den ersten zwei Jahren. Die soziale Investition kommt somit den Menschen und der Gesellschaft zugute.
Die Sozialwahlen sind künftig auch online möglich. Was bedeutet das konkret?
Gunkel: Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Bundestag allen Sozialversicherungsträgern die Option eingeräumt, ihren Versicherten neben der Briefwahl auch eine Online-Wahl anzubieten. Ganz konkret bedeutet das: Die Sozialwahlen werden digitaler, denn Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können ihre Stimme bei den Sozialwahlen 2029 auch elektronisch abgeben, wenn ihre Rentenversicherungsträger dies ermöglichen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund haben wir unsere Satzung bereits entsprechend geändert, denn wir sehen in der Option der Online-Wahl einen wichtigen Schritt zur Modernisierung unserer Verwaltung und zur Weiterentwicklung demokratischer Beteiligungsprozesse.
Piel: Als Modellprojekt wurde die Online-Wahl bereits zur Sozialwahl 2023 bei den Krankenkassen erfolgreich erprobt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Online-Wahl sicher und praktikabel umsetzbar ist. Online-Wahlen bieten viele Chancen: Sie ermöglichen einen leichteren Zugang und stärken das Vertrauen in digitale Verwaltungsangebote, wovon wir uns eine höhere Wahlbeteiligung, vor allem auch von jüngeren Wählergruppen, versprechen.
Digitaler werden auch die Angebote im Bereich der Rehabilitation und Prävention. Welche Chancen bietet die Digitalisierung für Rehabilitations- und Präventionsleistungen?
Piel: Die Digitalisierung ebnet neue Wege, die Angebote für die Menschen zugänglicher zu machen, räumliche Barrieren abzubauen und die Inhalte flexibel und näher an den Bedarfen der Menschen und ihrer Lebenswelt auszurichten. Neben bereits bestehenden und erfolgreich etablierten Angeboten in den Bereichen Prävention und Rehabilitation, erproben wir nun auch neue Angebote in der Reha-Nachsorge, wie beispielsweise die DigiFlexReha. Bei dem Angebot handelt es sich um eine hybride Form, bei der ein Teil der Leistungen mithilfe digitaler Technologien örtlich und zeitlich unabhängig erbracht werden kann.
Die Digitalisierung ist omnipräsent …
Piel: … das kann man so sagen. Spätestens seit der Corona-Pandemie durchdringt sie alle Lebensbereiche und verändert auch die Erwartungen unserer Versicherten und Rentnerinnen und Rentner. Die Digitalisierung ist Mittel und Weg, unseren Kundinnen und Kunden gut zugängliche und niedrigschwellige Dienstleistungen anzubieten, ob im Kerngeschäft, im Bereich unserer Leistungen in der Prävention, Rehabilitation und Reha-Nachsorge oder bei unseren Angeboten wie dem Kundenportal oder der Digitalen Rentenübersicht. Wichtig bleibt, die Menschen dabei stets persönlich und bedarfsgerecht zu unterstützen.
Gunkel: Als Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung setzen wir wichtige Impulse, um die Chancen der Digitalisierung so umfassend wie möglich zu nutzen. Wir arbeiten gemeinsam mit der Verwaltung daran, die digitale Transformation voranzutreiben. Das ist vor allem mit Blick auf den demografischen Wandel wichtig, der uns mit steigenden Rentenzugangszahlen und einem zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel fordern wird.