Sozialwahlen 2029: neue Online-Option
Nach dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (BRSG II)“ von 2025 dürfen Sozialversicherungsträger, die eine Urwahl, also eine Wahl mit Wahlhandlung, durchführen, ihren Versicherten und Rentnern neben der „klassischen“ Briefwahl auch eine Online-Wahlmöglichkeit anbieten. Entsprechende Vorbereitungen laufen bereits unter dem Projektnamen Sozialw@hl29 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Online-Wahl ist ein wichtiger Schritt in der digitalen Transformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie bietet Rentenversicherungsträgern, die eine Wahl mit aktiver Stimmabgabe durchführen, nun die Möglichkeit, vor allem jüngere Wählergruppen besser zu erreichen und das Vertrauen in digitale Verwaltungsangebote zu stärken.
Die Sozialversicherungsträger entscheiden selbst darüber, ob sie das zusätzliche Angebot einer Online-Wahl umsetzen. Mit der Einführung einer Online-Wahl sind umfangreiche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen verbunden, um Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe zu gewährleisten.
Mitbestimmung der Selbstverwaltung stärken
Die gesetzliche Neuregelung enthält weitere Anpassungen zur sozialen Selbstverwaltung. Diese zielen darauf ab, Verfahren zu modernisieren und Beteiligungsrechte der Versicherten- und Arbeitgebervertreter zu stärken. Weiterhin soll die Arbeit der Selbstverwaltung im Interesse der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie der Arbeitgeber noch transparenter und effizienter gestaltet werden.
„Selbstverwaltung braucht Raum für Entscheidungen und muss vor staatlichen Eingriffen, wie wir sie jetzt wieder mit der willkürlichen Kürzung des Bundeszuschusses erleben, geschützt werden. Die Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz und ein damit verbundenes Klagerecht ist dafür ein wichtiger Schritt.“
der Deutschen Rentenversicherung Bund
Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz verankern
Die Deutsche Rentenversicherung und andere Akteure setzten sich 2025 zum wiederholten Mal dafür ein, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung nicht nur gesetzlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert wird, um ihre demokratische und eigenständige Rolle dauerhaft zu sichern. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß hatte bereits im Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 Maßnahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung und der Sozialwahlen vorgeschlagen. „Die soziale Selbstverwaltung und die Sozialwahlen sind Ausdruck unseres Demokratiegedankens: Einfluss nehmen, Mitreden und Mitgestalten. Diese Rechte müssen wir stärken. Sie dürfen nicht durch staatliche Eingriffe geschwächt werden,“ sagt Peter Weiß.